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AGB
 

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt wurde.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen:                        bis 31. Tag vor Reisebeginn 15 %                            bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 %                            bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 %                             bis  3. Tag vor Reisebeginn 55 %                              ab dem 2. Tag vor Reisebeginn                          und bei Nichtanreise 80 %                                      

Leistungen die nicht in Anspruch genommen  wurden (z.B. vorzeitige Abreise) werden grundsätzlich nicht erlassen, auch nicht teilweise, wenn die Wohnung/Zimmer nicht anderweitig vergeben werden kann.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3  errechneten Betrag zu zahlen.

Der Abschluss einer Reise-Rücktritversicherung wird dringend empfohlen.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages ob per Telefon, E-Mail oder Brief verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.